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Entnazifizierungsbüro

Entnazifizierungsbüro

Aufgabe der Alliierten war neben Demokratisierung, Demilitarisierung und Demontage die Denazifizierung. Öffentliche Einrichtungen mussten als erste von Anhängern des Nationalsozialismus "gesäubert" werden. Dieser Vorgang nahm in den Zonen einen unterschiedlichen Verlauf. Während die meisten und strengsten Verfahren in der US-Zone stattfanden, gab die britische Militärregierung der gut funktionierenden Verwaltung den Vorrang vor der politischen Säuberung. Folgerichtig standen zahlreiche Beamte des Dritten Reiches wieder im Dienst der Besatzungsmächte und später des neuen westdeutschen Staates. Mit Beginn des Kalten Krieges schwand das Interesse an der Fortführung dieser Aktion. März 1948 wurde die Entnazifizierung eingestellt, ohne Verfahren gegen schwer Belastete abzuschließen. Bis dahin waren überwiegend leichte Fälle verhandelt worden. Dies führt zu einer Kritik ("Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen"), welche den Aufbau der jungen Bundesrepublik nicht unwesentlich belastete.

Grundlage der Entnazifizierung war das Potsdamer Abkommen von August 1945. Darin erklärten die Siegermächte:
"Alle Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben und alle anderen Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, sind aus den öffentlichen oder halböffentlichen Ämtern zu entfernen. Diese Personen müssen durch Personen ersetzt werden, welche nach ihren politischen und moralischen Eigenschaften fähig erscheinen, an der Entwicklung wahrhaft demokratischer Einrichtungen in Deutschland mitzuwirken."
(Abkommen von Potsdam, August 1945, Politische Grundsätze. Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland. Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 13-20)

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