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Die Einführung der Gewerbefreiheit führte zu größeren unternehmerischen Freiheiten. Sie hob ständische Barrieren und zünftische Strukturen auf: Beschränkungen der Produktion, Vorschriften zu Herstellungsweisen und Qualität sowie Schutz vor Konkurrenz fielen fort. Auch ohne Meisterbrief war nun die Anmeldung eines Gewerbes möglich.
Den Zustand vor Einführung der Gewerbefreiheit beschrieb Benzenberg:
"In der Sohlinger Messer und Klingenzunft durften die Meister, welche Messerklingen machten, keine Schwertklingen machen, und die, welche die Klinge machten, durften das Heft nicht daran machen. Als Peres in Sohlingen im Jahr 1803 seine Fabrik von englischen Stahlwaaren anlegte, so erhielt er von der Regierung die Erlaubnis dass er in seiner Werkstätte alles vereinigen könnte, wogegen damals die anderen Handwerker sich setzten, weil es gegen die Gesetze der Zunft war. Gerade weil das Handwerk sich zwei Jahrhunderte hindurch innerhalb der Gesetze der Zunft fortbewegt, so war es stillstehend geworden, und hinter den Arbeiten anderer Gegenden zurückgeblieben. Zwei Jahre später wurde die Innung völlig aufgehoben und jedem Meister überlassen, seine Waaren nach eigener Einsicht zu machen, und so die fortgeschrittene Zeit wieder zu ereilen."
(Benzenberg, Johann Friedrich: Über Handel und Gewerbe, Steuern und Zölle, Elberfeld 1819, S. 12f.)