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Wie Taufe, Geburt und Hochzeit wurde nun auch der Tod eines Menschen nach staatlichen Verwaltungsrichtlinien erfasst. Beerdigungen fanden aus hygienischen Gründen nicht mehr auf Kirchhöfen, sondern auf außerhalb der Ortszentren gelegenen Friedhöfen statt. Der Neuordnung des Kirchenwesens folgte die Auflösung von Kirchen und Klöstern. Im Zuge der Säkularisation wurde Kirchenbesitz verstaatlicht. Kirchen- und Klostergebäude dienten als Unterkunft für Soldaten, als Pferdeställe oder Magazine.