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Verwaltung

Trauzimmer

Verwaltung-Trauzimmer

Mit Einführung der Zivilverwaltung und Neuorganisation der Kirchen wurde die Erfassung von Verwaltungsakten wie Taufe, Geburt oder Eheschließung vorrangig auf die neue Verwaltung übertragen. Erstmals wurden diese Akte in ausführlichen Standesregistern dokumentiert.

 

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Verwaltung

Mit der französischen Besetzung erhielten die linksrheinischen Gebiete ein neues Gesicht. Nach Vorbild des Mutterlandes wurden sie in Departements, Arrondissements (Bezirke) und Munizipalitäten (Gemeinden) eingeteilt: im Norden in das Roer- bzw. Rurdepartement mit Verwaltungssitz in Aachen, im Süden in das Departement von Rhein und Mosel mit der Hauptstadt Koblenz sowie in das Saardepartement mit Sitz in Trier. Dieser Verwaltungsaufbau war auf jeder Ebene klar gegliedert und ermöglichte erstmalig eine rheinlandweite einheitliche Kommunalverwaltung.

A. Klebe berichtete hierüber:
"Eine Verordnung des Regierungs Commissaire Rudler … unterwirft alle Schriften und Akten der E i n r e g i s t r i r u n g, und bestimmt den Tarif, welcher die Klassen dieser Akten nach dem verschiedenen anschlage der davon zu entrichtenden Gebühren enthält. Alle Akten, gerichtliche und außergerichtliche, Quittungen, Käufe, Sessionen, Kontrakte, Vollmachten, Protokolle, Testamente, Erbschaften, gerichtliche Ausfertigungen, Frachtbriefe, Abschriften, Zeugnisse, Abschiede, Urtheile, Vormundschaften, Appellationen, kurz alles, ist diesem Enregistrement unterworfen."
(Klebe, A.: Reise auf dem Rhein, 1806, Frankfurt a.M., S. 75f.)

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