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Das Gesetzbuch Napoleons schuf am linken Rheinufer klares, verständliches und modernes Recht. Zwischen 1806 und 1811 wurden bürgerliches Recht, Zivil- und Strafprozessrecht sowie Handelsrecht im Rheinland vereinheitlicht. Den Rheinländern waren die neuen Gesetze lieb und teuer.
Daher wunderte es nicht, dass sie nach dem Abzug der Franzosen deren Recht beibehalten wollten. Sie verteidigten das nun "Rheinische Recht" gegen die Preußen. Es bestand noch lange Zeit. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde es abgelöst. Als eine regionale Eigentümlichkeit hat sich bis heute das "rheinische Notariat" gehalten.
Über die neue Gesetzgebung im Rheinland wurde auch dichterisch geurteilt. Während die einen das neue System als Fesseln der französischen Tyrannei anprangerten, schwärmte Heinrich Heine:
"Möge das geliebte Rheinland noch lange diese Fesseln tragen und noch mit ähnlichen Fesseln belastet werden! Möge am Rhein noch lange blühen jene echte Freiheitslieb, die nicht auf Franzosenhaß und Nationalegoismus basiert."
(Zitat aus einem Brief Heinrich Heines, in: Söhn, Stefan, Die illiberalste Wissenschaft – Heinrich Heine und die Juristerei, NJW 1998, S.1361f.)